Was, wenn meine Krankenkasse nicht zahlt?
Ihre Krankenkasse hat die Rückvergütung der Kosten für Ihre ärztlich verordneten Kontaktlinsen abgelehnt?
Wir erhalten regelmässig Rückmeldungen in Bezug auf falsche Leistungsabrechnungen der Krankenkassen. Meistens liegt es daran, dass die automatisierten Systeme der Krankenkasse nicht erkannt haben, dass es sich um eine ärztlich verordnete Pflichtleistung gemäss KLV MiGeL handelt. Folglich nimmt die Krankenkasse an, es handle sich um „Lifestyle Kontaktlinsen“ und es wird über die Zusatzversicherung VVG abgerechnet (oder ein Anspruch abgelehnt); anstatt wie vorgesehen über die Grundversicherung KVG.
→ ärztliche Verordnung eingereicht?
Reichen Sie Ihre ärztliche Verordnung mit der MiGeL Ziffer mit JEDER Rechnung ein. Einige Krankenkassen speichern solche Informationen nicht grundsätzlich ab, sondern verarbeiten sie nur im direkten Zusammenhang mit der einzelnen, eingereichten Rechnung.
→ Prüfen Sie Ihre Leistungsabrechnung
Wurde über KVG (Grundversicherung) oder VVG (Zusatzversicherung) abgerechnet?
Wurde über VVG (Zusatzversicherung) abgerechnet? In diesem Fall müssen Sie direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter insistieren und klarstellen, dass es sich um einen Fall für die Grundversicherung handelt. Legen Sie die ursprüngliche, ärztliche Verordnung bei, sowie unser MiGel Übersichtsblatt.
Beispieltext für Reklamation bei Keratokonus:
Ein möglicher Wortlaut, z.B. bei Keratokonus kann sein:
«Am 23.12.2025 bekam ich Ihre Leistungsabrechnung Nr. ____ über CHF _____, die sich auf das VVG bezieht.
Daraus schliesse ich, dass entweder nicht alle Unterlagen gesichtet oder der Fall falsch beurteilt wurde. Hier handelt es sich um einen Fall gemäss KVG MiGeL, nicht VVG.
Ich habe eine Hornhauterkrankung namens Keratokonus, weshalb die Sicht weder mit Brillen, noch mit üblichen Kontaktlinsen gut ist, sondern nur mit speziellen, für mich angefertigten Kontaktlinsen. Die Vergütung für Kontaktlinsen und Anpassung in diesem Fall sind in der MiGel des KVG klar geregelt und ich habe ein entsprechendes Rezept von meinem Arzt im Inselspital. Siehe Anhang.
Bitte korrigieren Sie die Leistungsabrechnung meinem Anspruch gemäss KVG MiGeL entsprechend: eine Übernahme von 632.34.- pro Seite für Linsen und Anpassung über die Grundversicherung, ohne zeitliche Limitierung.“
Franchise und Selbstbehalt
Wie üblich bei Leistungsabrechnungen über die Grundversicherung kommen die selbst gewählte Franchise und sowie der Selbstbehalt zum tragen.
- Ordentliche Franchise von 300-2500 Franken pro Jahr, wobei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre davon befreit sind
- Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten, welche die Franchise übersteigen, jedoch nur bis zu einem Maximum von 700 Franken pro Jahr (Kinder: 350 Franken)
Haben Sie eine Verordnung für eine MiGel 25.02.03 Position, lohnt sich in der Regel eine tiefe Franchise von 300.-
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Aufgrund des Datenschutzgesetzes können wir uns bei einem Abrechnungsproblem jedoch nicht mit Ihrer Krankenkasse beraten, da diese uns in der Regel keine Auskunft geben darf ohne Ihre Vollmacht.
Brauchen Sie Hilfe bei der Reklamation bei Ihrer Krankenkasse?
Senden Sie uns einen gut lesbaren Scan / ein Foto ihrer Leistungsabrechnung per Mail, damit wir alle notwendigen Informationen haben.
Mehr Informationen dazu, was die Krankenkasse an Sehhilfen zahlt?
Mehr Informationen zu den verschiedenen MiGeL Positionen und generell dazu, was die Krankenkasse an Sehhilfen zahlt, finden Sie hier: https://pfarrer-kontaktlinsen.ch/krankenkasse